Erdungsanlagen
Um den über die Fangeinrichtung eingefangenen Blitz über die Ableitungen sicher ins Erdreich zu führen und dort zu verteilen, werden Erdungsanlagen errichtet. Art und Aufbau sind u.a. vom Verwendungszweck der Erdungsanlage abhängig. Der Fundamenterder / Ringerder wird als geschlossener Ring ausgeführt und bei größeren Gebäuden durch Querverbindungen aufgeteilt, Maschenweite von 20x20m. Wird die Erdung gleichzeitig für ein Blitzschutzsystem errichtet, wird eine geringere Maschenweite gefordert, 10x10m oder geringer.
Weitere Infos
Der Fundamenterder wird in Sohlplatten, Streifenfundamenten oder Einzelfundamenten verlegt und muss allseitig mit mindestens 5cm Beton umschlossen sein. Verlegt und geprüft werden darf dieser nur von einer Elektro – oder Blitzschutzfachkraft oder unter dessen Aufsicht.
Der Ringerder wird außerhalb des Fundamentes in 1m Abstand zum Objekt, im frostfreien Bereich, erdfühlig verlegt (zu beachten bei größeren Dachübeständen). Abhängig vom Anwendungsfall können auch Tiefenerder eingesetzt werden. Diese werden mit einer typischen Länge von 9m mit einem Vibrationshammer in die Erde eingetrieben. Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Energieversorger verlangen für Neubauten einen Fundamenterder nach DIN 18014. Diese DIN beschreibt den Aufbau der Erdungsanlage in Abhängigkeit der verschiedenen Gegebenheiten. Die Planung für eine spätere Blitzschutzanlage ist mit geringen Mehrkosten zum Fundamenterder verbunden. Es werden je nach Gebäudeumfang eine entsprechende Anzahl von Anschlussfahnen gesetzt.
Äußerer Blitzschutz
Der äußere Blitzschutz soll die Blitzströme sicher einfangen und ins Erdreich führen. Das Auffangen und Verteilen übernimmt die Fangeinrichtung (auf dem Dach). Sie besteht aus der Vermaschung der Fangleitung sowie den Fangstangen oder Fangspitzen. Dachaufbauten sollen vor direktem Blitzeinschlag geschützt werden. U.a. müssen hier Trennungsabstände zu leitenden Teilen der baulichen Anlage und elektrischen Dachaufbauten eingehalten werden, damit der Blitzstrom nicht ins Gebäude gelangt.
Weitere Infos
Damit der Blitzstrom vom Dach zur Erdungsanlage geführt werden kann, gibt es die Ableitung. Verlegt sind diese meistens auf oder hinter der Fassade, sowie ggfs. am Regenfallrohr. Jede Ableitung hat eine Trennstelle (Messstelle) um die Verbindungen untereinander und zur / die Erdungsanlage zu überprüfen. Ausnahmen können Stahlbetonbauten oder Stahlskelette sein.
Die Maschenweite (Abstände der Fangleitungen untereinander) ergibt sich aus der jeweiligen Blitzschutzklasse. Die Anzahl der Ableitungen wird anhand des Gebäudeumfangs errechnet -> Gebäudeumfang : 15m (Abstand zwischen den Ableitungen für Blitzschutzklasse III) = Anzahl der Ableitungen.
Innerer Blitzschutz
Nicht nur am Gebäude können durch Blitzeinschlag große Schäden entstehen, auch ins Innere kann der Blitzstrom gelangen und hier sein Unwesen treiben. Um gefährliche Überspannungen im Gebäude zu vermeiden und elektrische Anlagen und Kommunikationseinrichtungen zu schützen, errichtet man den inneren Blitzschutz. Hierfür werden u.a. Überspannungsableiter integriert. Eine wesentliche Maßnahme ist der Blitzschutz – Potentialausgleich, er gleicht die gefährlichen Potentialunterschiede aus.
Weitere Infos
Diese können sich auf die elektrischen Systeme im Gebäude auswirken und diese schädigen sowie bis zum Brand führen. Er umfasst alle leitenden Teile der baulichen Anlage (wie z.B. Aufzugsschienen, Stahlskelett, Lüfter- / Klimakanäle) und die eingeführten Leitungen. Ebenso betrifft es alle metallenen Wasser-, Gas- und Heizungsrohrleitungen. Diese werden direkt an den Potentialausgleich angeschlossen, spanungsführende Kabel über entsprechende Schutzgeräte.
Prüfungen
Um die einwandfreie Funktion des Blitzschutzsystems zu gewährleisten und sicherzustellen dass die bauliche Anlage sowie die sich darin aufhaltenden Personen und die elektrischen und elektronischen Systeme ausreichend geschützt sind, muss in gewissen Intervallen eine Prüfung durchgeführt werden. Diese Intervalle sind abhängig von der jeweiligen Blitzschutzklasse. Prüfungen sind von zertifizierten Blitzschutzfachkräften durchzuführen.
Weitere Infos
Wir unterscheiden zwischen umfassender Prüfung und Sichtprüfung. Bei der umfassenden Prüfung erfolgt eine vollständige Besichtigung sowie das Messen aller Trennstellen. Die Sichtprüfung wird ohne das Messen durchgeführt. Desweiteren gibt es die baubegleitende Prüfung, die Abnahmeprüfung und die Zusatzprüfung. Bei der Baubegleitenden Prüfung werden nach der jeweiligen Bauleistung alle später nicht mehr zugänglichen Teile geprüft.
Die Abnahmeprüfung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage – vollständige Prüfung. Werden an der Anlage Änderungen vorgenommen, Ergänzungen, Erweiterungen oder Reparaturen sowie nach Blitzeinschlag, wird eine Zusatzprüfung durchgeführt. Auch Erdungsanlagen müssen nach einigen Jahren freigegraben und besichtigt werden.
Alle Prüfungen werden digital dokumentiert.